Hauses in geteiltem Eigentum
vom 19.6.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der Erbe der Immobilie wäre. Meine neue Partnerin ist über die Todesfallsumme meiner Betriebsrente abgesichert, so dass hier unter den Erben eine klare Trennung zum Haus möglich ist. ... Ich möchte nun meine neue Partnerin und künftige Frau im Falle meines Todes - innerhalb der nächsten 5 Jahre - so absichern, dass die Bedingungen der Scheidungsfolgenvereinbarung unverändert gelten.