Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin, folgende Formulierung findet sich in meinem derzeitigen Anstellungsvertrag: „Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot (a) Der Arbeitnehmer darf, solange er ein Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, und auf schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers mit einer Frist von 3 Monaten vor Inkrafttreten während eines Zeitraums von einem Jahr ab dem Inkrafttreten der Kündigung dieses Vertrags weder allein noch gemeinsam mit oder als Manager, Vertreter oder Arbeitnehmer einer Person oder als Anteilseigner direkt oder indirekt ein Geschäft betreiben oder sich an einem solchen beteiligen, daran beteiligt sein oder daran interessiert sein, das mit dem Geschäft der Gruppe im Wettbewerb steht. (…). ... Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich von dem Wettbewerbsverbot entbinden, und der Anreiz wird bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist gezahlt. ... Hierzu hätte ich die folgende Frage: Ist das Wettbewerbsverbot wirklich einseitig durch den Arbeitgeber aufzuheben - wenn ich kündigen würde?