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5 Ergebnisse für urlaub resturlaub ausbildung azubi

Ist der Arbeitsvertrag gültig, obwohl nicht der Geschäftsführer unterschrieben hat?
vom 5.10.2013 148 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In diesem Vertrag ist Urlaub, Arbeitszeit, Überstundenvergütung, Gehalt etc. explizit geregelt. Eigentlich ein sehr guter Vertrag, 40 h/Woche, 24 Tage Urlaub, angemessenes Gehalt nach Tarif DEHOGA Pfalz, Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagen. ... Frage: Wie ist der vorliegende Arbeitsvertrag zu sehen im Hinblick auf Gültigkeit Wenn Urlaub aus Unternehmensgründen versagt wird, verfällt dieser aus der AZUBI-Zeit?
Kündigung des Arbeitnehmers - Nichterscheinen am Arbeitsplatz
vom 27.9.2011 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin Existenzgründer und habe einen Azubi übernommen, der die Ausbildung vorher abgebrochen hat. Er ist jetzt auch bei mir nicht mehr zur Arbeit erschienen und hat gestern Abend eine sms geschrieben, dass er abbricht und aufgrund Anrechnung Urlaub im September nicht mehr kommt. ... Am Mittwoch, morgen, möchte der Azubi laut seiner sms seinen Schlüssel und Kündigung übergeben und bittet mich um Terminabsprache.
Reduziert sich der Urlaubsanspruch des Auszubildenden im letzten Lehrjahr?
vom 16.7.2009 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Das Problem ist nun folgendes, gebe im meinem Azubi nun 10 Tage Urlaub also vom 17. ... Wenn ich dann im August Betriebsferien mache (15 Tage) hätte der Azubi zu wenig Resturlaub (26 ./. 15 ergeben dann nur noch 11). ... Bin ich mit Blick auf das (mögliche) Ausbildungsende am 31.07.2009 verpflichtet dem AZUBI nun 10 Tage Urlaub zu gewähren?
Berechnung des Urlaubsanspruches nach Ausbildung
vom 31.8.2006 17 € Historischer Preis
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Sachverhalt: Ende der Ausbildung am 28. ... Sie können daher den Resturlaub für 2006 noch nehmen. 2. ... Da kann ja eigentlich jeder AZUBI - sofern davon ausgeht, dass er übernommen wird - folgende Überlegung anstellen: In meinem letzten AZUBI-Jahr nehme ich den Urlaub erst nach der Übernahme, da ich nach der Übernahme (also nach Ende der Ausbildungszeit) ja einen (der Urlaub muß ja bezahlt werden) wesentlich höheren Lohn erhalte.