Ist der Arbeitsvertrag gültig, obwohl nicht der Geschäftsführer unterschrieben hat?
vom 5.10.2013
148 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
In diesem Vertrag ist Urlaub, Arbeitszeit, Überstundenvergütung, Gehalt etc. explizit geregelt. Eigentlich ein sehr guter Vertrag, 40 h/Woche, 24 Tage Urlaub, angemessenes Gehalt nach Tarif DEHOGA Pfalz, Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagen. ... Frage: Wie ist der vorliegende Arbeitsvertrag zu sehen im Hinblick auf Gültigkeit Wenn Urlaub aus Unternehmensgründen versagt wird, verfällt dieser aus der AZUBI-Zeit?