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5 Ergebnisse für befristung mitteilung entfristungsklage schriftlich

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Vertragsauslauf
vom 10.8.2020 für 65 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
DIESER Vertrag enthielt wieder eine Befristung (1Jahr) 5. Die Mitteilung zur Nicht-Weiterbeschäftigung erhielt sie Heute mündlich und schriftlich. ... Lohnt sich eine Entfristungsklage, bzw war die neue befristung überhaupt rechtens?
zuviele Kündigungen auf einmal.....
vom 2.9.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
(zwischenzeitlich 2 jahre andere beschäftigung...) weiterhin wurde ich 1 woche nach eintritt als filialleiter eingesetzt... der arbeitsvertrag wurde nicht geändert und ich blieb auf dem papier weiterhin verkäufer mit verkäufergehalt (1500,-€ brutto)... als es nun anfang august um eine verlängerung meines vertrages ging, fragte ich nach einer gehaltsanpassung... daraufhin erhielt ich am 9.08. die schriftliche mitteilung, dass mein befristeter vertrag nicht über den 30.09. verlängert wird und ich ab sofort von meinen aufgaben freigestellt bin... dem widersprach ich an ort und stelle und teilte mit, bis zur arbeitsgerichtlichen klärung die arbeit fortzusetzen... daraufhin drohte mir mein chef ein hausverbot an... seitdem setzte ich keinen fuss mehr in die unternehmensräume!!! gestern wurde ich erneut ins unternehmen bestellt und bekam dort eine ausserordentliche kündigung... als begründung dafür wurde das fehlen einer von mir für einen kunden bestellten ware genannt... ich erklärte wahrheitsgemäss, dass ich nichts damit zu tun habe... aufgrund eines versehens vom hersteller als kundenname mein nachname (als verkäufer steht immer mein name neben dem kundennamen auf der bestellung). weiterhin wurde als grund angeführt, dass ich geld aus dem kassenbestand in meinem besitz habe... dieses geld war aber lediglich von mir unter zeugen und gegen quittung aus der kasse genommen worden und sollte eigentlich vom noch ausstehenden lohn abgezogen werden... nun zu meinen fragen: dass die befristung des arbeitsverhältnisses nicht rechtens war, ist mir bereits klar!!!!!