von Rechtsanwalt Christian Joachim
Meine jetzige Firma ist in der selben Sparte tätig. in meinem " alten " Arbeitsvertrag steht: "Wettbewerbsverbot (nur unter bestimmten Vorraussetzungen zulässig, siehe §§74 ff HGB )": Der Angestellte verpflichtet sich, während des Zeitraumes von 6 Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses weder ein Geschäft zu errichten noch zu betreiben, noch sich unmittelbar oder mittelbar an einem solchen zu beteiligen , noch für ein solches unmittelbar oder mittelbar tätig zu sein. ... Als Grundlage für diese Beschäftigung dient Ihr Arbeitsvertrag mit der ... ... Muß ich mich an dieses Wettbewerbsverbot halten, wenn ich zu einem direkten Wettbewerber in gleicher Position wechsle?