Gleichbehandlungsgrundsatz
vom 23.11.2015
51 €
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Ich bin seit über 11 Jahren in einer Einmann-Firma als Aushilfe auf 450 EUR-Basis beschäftigt. ... Ich bin von einer Freundin auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hingewiesen worden, der besagt, dass man nicht einen Arbeitnehmer, auch wenn dieser als Aushilfe beschäftigt ist, ungleich behandeln darf und ich auch einen Anspruch auf diese Zuwendungen hätte. ... Mein Chef sagte mir, dass in einer so kleinen Firma wie der seinen der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zum Tragen kommen würde.