Frage zu Aufhebungsvertrag, Freistellung und LinkedIn/Akquise
vom 1.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
•Mit meinem bisherigen Arbeitgeber (Unternehmen A) habe ich mich im Sommer 2025 einvernehmlich getrennt, weil sich das Team neu strukturiert hat und das Unternehmen insgesamt neu geordnet wurde. ... •Im Aufhebungsvertrag ist geregelt: •Ende des Arbeitsverhältnisses zum 31.10.2025 •Unwiderrufliche Freistellung seit 01.08.2024 bei Fortzahlung der Bezüge •Abfindung •Bis zur Beendigung gilt: keine Wettbewerbstätigkeit, keine aktive Ansprache von Mitarbeitern oder Kunden des Arbeitgebers zu Wettbewerbs- oder Abwerbezwecken •Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht ausdrücklich nicht •Unternehmen A: digitale Transformation für Banken, Versicherungen und die Finanzbranche.