Nebentätigkeit - Pflicht die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen
vom 21.3.2013
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Uwe Lange / Halle
Seit 2 Jahren übe ich nebenbei einen Minijob als Buchhalter in der Firma eines Bekannten aus.Der Arbeitsvertrag für diesen Minijob sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von 8 Std vor. ... In meinem Arbeitsvertrag bei meinem Hauptarbeitgeber steht folgendes zum Thema -Arbeitszeit: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich; ihre Einteilung richtet sich nach den betrieblichen Regelungen unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse der Praxis. ... Über den Minijob habe ich meinen Arbeitgeber nicht informiert, da die Nebentätigkeit einen geringen Umfang hat und ich mir die Zeit frei einteilen kann.Außerdem handelt es sich m.