von Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl. der Rücktransportkosten im Falle einer Kündigung des Entsendungsvertrags durch den Arbeitnehmer. ... Die Frage ist nun, ob der Arbeitgeber meinen Rückumzug nach Deutschland zahlen muss? ... Die von der Firma übernommenen Umzugskosten sind von dem Arbeitnehmer an die Firma zurückzuzahlen, falls der Arbeitnehmer vorzeitig aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund einer arbeitgeberseitigen Kündigung wegen Gründen, die der Arbeitnehmer veranlasst hat, aus dem Arbeitsverhältnis mit der Firma ausscheidet oder wegen der vorgenannten Gründen nach Deutschland zurückkehrt und zwar in folgendem Umfange: - zu 100% bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Rückkehr nach Deutschland innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der Tätigkeit in Großbritannien.