Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
Muss uns die deutsche Firma besonders Versichern um auf Reisen zu arbeiten ?
Der Arbeitgeber hat aus arbeitsrechtlicher Fürsorgepflicht eine besondere Gefährdungshaftung während einer Dienstreise des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auf einer Dienstreise westlichen Standard gewährleisten; dies betrifft die medizinische Versorgung oder den Rücktransport bei gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, sinnvoll wäre dies aber.
Ist es rechtlich möglich eine Festanstellung in Deutschland zu haben und im Ausland zu wohnen und dort auch selbstständig zu sein ?
Ja das ist rechtlich möglich. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gilt das Europäische Gemeinschaftsrecht. Außerdem hat Deutschland mit vielen Staaten sogenannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen.
Es empfiehlt sich, bei der Krankenkasse eine A1-Erklärung anzufordern, wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten. Über die A1 Erklärung wird festgelegt, welche Sozialversicherungsgesetzgebung für Sie gültig ist.
Muss ich eine deutsche Meldeadresse haben um in Deutschland zu arbeiten ?
Nein das müssen Sie nicht.
Und wie sieht es steuerrechtlich aus wenn man im in und im Ausland Einkünfte erzielt ?
Um zu beurteilen, wo Sie Steuern bezahlen müssen, sind die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den verschiedenen EU-Ländern ausschlaggebend. Darin ist in groben Zügen geregelt, dass das Einkommen aus Arbeit im Arbeitsland besteuert wird. Jemand, der in zwei Ländern arbeitet, bezahlt also in zwei Ländern Lohnsteuer; dies wird auch als Salary split bezeichnet.
Arbeiten Sie in mehr als zwei Ländern, einschließlich Ihrem Wohnland, und haben Sie einen Arbeitgeber in einem anderen Land, dann gilt die Regelung, dass Sie für die Tage, die Sie in dem Land arbeiten, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat, in diesem Land Steuern bezahlen und für die anderen Tage im Wohnland. Es gibt eine Ausnahme für Arbeitnehmer, die mehr als 183 Tage in einem dritten Land arbeiten.
Oder ist eine Zusammenarbeit auf selbständiger Basis für uns einfacher / günstiger aufgrund der Steuer und Sozialabgaben?
Wenn Sie selbständig tätig sind fallen in der Regel keine Sozialabgaben an. Allerdings müssen Sie aufpassen nicht Scheinselbständig zu sein.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
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Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt