Frage zu Aufhebungsvertrag, Freistellung und LinkedIn/Akquise
vom 1.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
•Im Aufhebungsvertrag ist geregelt: •Ende des Arbeitsverhältnisses zum 31.10.2025 •Unwiderrufliche Freistellung seit 01.08.2024 bei Fortzahlung der Bezüge •Abfindung •Bis zur Beendigung gilt: keine Wettbewerbstätigkeit, keine aktive Ansprache von Mitarbeitern oder Kunden des Arbeitgebers zu Wettbewerbs- oder Abwerbezwecken •Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht ausdrücklich nicht •Unternehmen A: digitale Transformation für Banken, Versicherungen und die Finanzbranche.