Renovierung nach Auszug aus der Mietwohnung
vom 20.11.2023
für 84 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Georg Schohl / St Ingbert
Laut Mietvertrag von 2007 wurde unter Sonstiges folgendes festgehalten: Die Miete übernehmen bei Einzug die Wohnung in komplett renovierten Zustand. Bei Auszug ist die Wohnung in komplett renoviert im Zustand zu übergeben, d.h. Wände und Decken in weißer Farbe frisch gestrichen (Rauhfaser). Der in der Wohnung liegen der Teppichboden es bei Auszug zu reinigen (Shampoonieren). Bei Beschä ...