Kündigung Mietvertrag nach Wohnungskauf von Erbengemeinschaft
vom 5.2.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Hallo! es geht um folgenden Sachverhalt: Eine Erbengemeinschaft hat einer Familie (Mieter, 3Zi.Whg, 75qm2)) wegen Eigenbedarf (Sohn eins der Erben erwartet im Dez 04 Nachwuchs. Die derzeitige Wohnung des Sohnes ist zwar groß, verfügt aber nicht über ein Kinderzimmer) fristgerecht zum 30.11.04 gekündigt. Die Familie (mit vier Kindern) weigerte sich auszuziehen und bezweifelte den Eigenbed ...