Nebentätigkeit, Urheberrecht
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ich arbeite in einer Kommunalverwaltung und beabsichtige eine Nebentätigkeit (Planungsleistungen) auszuüben. Nach dem geltenden Tarifvertrag (TVÖD) sind Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber anzuzeigen. Hierzu habe ich zwei Fragen: 1. Gilt allein schon die Präsenz im Internet durch eine Homepage oder das Ausüben anderartiger Akquise im Vorfeld als anzeigepflichtige Nebentätigkeit, oder beginnt die A ...