NRW: Baulast notwendig? Gartengerätehaus u Garage an/auf der selben Grunstücksgrenze
vom 11.8.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Katharina Larverseder / München
Solche Gartengerätehäuser sind heute in NRW nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW 2018 nach meinem Verständnis genehmigungsfrei, und haben nach § 6 Abs. 8 Nr. 1 auch keine Abstandsfläche. ... Jetzt die Frage: nach unserem Verständnis ist die Garage nicht Teil der priveligierten Grenzbebauung, die in die 9 Meter je Grundstücksgrenze nach § 6 Abs. 8 zählen, da diese Garage bereits nach § 6 Abs. 1 keine Abstandsfläche auslöst. ... Ist es dann so, dass die Garage nicht in die 9-Meter Regel aus § 6 Abs. 8 reinfällt und deshalb die Baulast obsolet ist, oder muss die dabei trotzdem mitgezählt werden?