Sonderurlaub nach § 616 BGB
vom 11.3.2013
48 €
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Nun bin ich wieder im Dienst und habe meinen Arbeitgeber gebeten mir Sonderurlaub nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/616.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 616 BGB: Vorübergehende Verhinderung">§ 616 BGB</a> zu gewähren bzw. gut zuschreiben. Der hat das aber abgelehnt mit dem Hinweis das ich ja frei hatte und ich deshalb alles erledigen konnte und ich somit in Nachhinein keinen Anspruch auf Sonderurlaub habe.