Ich bin seit über drei Jahren mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet und diese Zeit haben wir auch zusammen gelebt. ... Nach dem <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AufenthG/31.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 31 AufenthG: Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten">§31 des AufenthG</a> habe ich gewisse Rechte, die aus der Ehe hervorgehen (Abs.1, punkt 1), da das gemeinsame Leben länger als seit 2 Jahren bestanden hat: Meine Aufenthaltserlaubnis kann um 1 Jahr verlängert werden. Meine Frage: Dieses eine Verlängerungs-Jahr, um das es in diesem Paragraphen geht, wann fängt es eigentlich an?