Freistellung, Herausgabe Notebook, Kündigung
vom 28.10.2012
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
(Das mit der Sekretärin ist ein Witz und wohl als Mobbing zu werten, oder?) ... Ist während einer unwiderruflichen Freistellung nicht auch das Abgeben des Notebooks als Arbeitsleistung zu werten und daher nicht geschuldet? ... Was ist wenn der Arbeitnehmer während der Zeit der Unwiderruflichen Freistellung erkrankt?