Verzug Fertigstellung / Vertragsstrafe / Rücktritt
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Wir müssen doch unsere heutige Mietwohnung rechtzeitig kündigen... - Darauf keine offizielle Antwort - Am 29.05.2007 habe ich nochmals per E-Mail angefragt. - 18.06.2007 Antwort des Bauträgers per E-Mail: "...Sie haben als zugesicherten Termin für die Fertigstellung Ihrer Wohnung im Kaufvertrag den 30.09.2007 eingetragen. ... Bis jetzt gilt für uns immer noch die Antwort vom 14.07.2006 - Fertigstellung zum 31.12.2007 (Siehe Anlage)..." - 19.06.2007 Antwort des Bauträgers per E-Mail "...Was den präzisen Fertigstellungstermin angeht, so habe ich von unserer Technikabteilung keine genaueren Informationen erhalten können. ... ... Meine Fragen: 1.