Habe ich das Recht auf einen Teilzeitarbeitsplatz nach der Elternzeit?
vom 27.2.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Ich bin ledig und befinde mich derzeit in Elternzeit, die Mitte April 2008 endet. Vor der Geburt meines Kindes war ich in einer Firma mit ca. 930 Beschäftigten in Vollzeit tätig. Zwischenzeitlich wurde allerdings mein früherer Arbeitsplatz in eine andere Stadt verlegt, die ca. 600 km von meinem Wohnort entfernt liegt.