Urlaubsanspruch bei Kündigung im laufenden Jahr
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Es bestehen keine Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. ... Laut meinem Arbeitsvertrag kann das Anstellungsverhältnis beiderseits unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Dies gilt mit der Maßgabe, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist für eine Arbeitgeberkündigung durch Gesetzt, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung in gleichem Umfang die Verlängerung der Kündigungsfrist für die Kündigung durch den Arbeitnehmer zur Folge hat.