Vermieterseitige fristgerechte Kündigung nach erfolgter fristloser Kündigung möglich?
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Guten Tag, ich brauche einen Mietrechtexperten für folgende Problemstellung: Mieterin, alleinerziehend mit 2 Kleinkindern, und ALGII-Empfängerin (Bescheid und Wohnraumbewilligung liegen vor) hat nun insgesamt 4 Monatsmieten Schulden bei mir (Vermieter). Kaution und Novembermiete zahlte noch das JobCenter und das war es dann. ... In dieser Vereinbarung wurde auch festgehalten, daß die fristlose Kündigung durch die Mieterin anerkannt und vom Vermieter bis zum völligen Ausgleich der Schulden aufrechterhalten wird.