Geländeaufschüttung, Überbau,Feuchteschäden am Nachbargebäude
vom 17.7.2017
70 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Dieser Lagerraum musste laut Baugenehmigung unterirdisch sein, sodass mein Rechtsvorgänger als Eigentümer die Verpflichtung hatte den Lagerraum von außen gegen eindringende Feuchtigkeit zu isolieren und so mit Boden anzufüllen, dass die Außenwände vollständig mit Erde bedeckt waren.