Bei meinem letzten Termin nun auf einmal bringt er er so ganz beiläufig den Begriff Teilungsversteigerung ins Feld, was mich dazu bewegte ihn an seine Ursprungsstrategie zu erinnern, die bei mir schon sehr viel Anwaltskosten bei ihm verursacht hat, weil unter anderem nach der Verhandlung beim Landgericht eine Berufung am OLG notwendig war, da die dortige Richterin am LG mit dem Fall einfach überfordert war, wichtige Dinge übersah (Verheiratung meiner Ex-Frau) und darüber hinaus einfach „konkludent“ Dinge aus dem Trennungsvergleich in den Scheidungvergleich interpretierte, wobei, wie ich heute weiss, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt rechtlich absolut zu unterscheiden sind. ... Mein erster Anwalt, der damals wohl den Gesamtschuldnerausgleich hätte machen müssen, war alleine bei der Scheidungverhandlung (Unterhaltsverhandlung nach der Scheidung) und teilte mir damals lediglich mit, dass er einen Vergleich einging bei dem ich für die beiden Kinder erhöhten Kinderunterhalt in Höhe von 135% gem.