Gutschein für Fahrschule gekauft und eingelöst - will aber austreten
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Wertgutschein anrechenbar auf eine komplette PKW-Führerschein-Ausbildung Ausbildungsklasse (Klasse B) ;Enthält: Grundgebühr (Originalpreis 220€, Grouponpreis 10 €), Vorstellung zur theoretischen Prüfung (Originalpreis 95€, Grouponpreis 45€), Vorstellung zur praktischen Prüfung (Originalpreis 165€, Grouponpreis 80€), 12 Sonderfahrten à 45 Minuten (Autobahn-, Landstraßen- und Nachtfahrten, Originalpreis 12 x 47 € = 564€, Grouponpreis 269€) Die Gebühr für die Prüfungsbehörde, einmalig für die Theorieprüfung 20,83€ und für die Fahrprüfung 84,97 € sowie für Lehrmaterial (Lehrbuch 51€ + Fragebogen 53€) sind im Preis nicht enthalten Gutschein anrechenbar auf eventuell weiter erforderliche Fahrstunden Gutschein gültig nur für Neukunden 1 Gutschein pro Person einlösbar 24 Monate gültig , Gutschein gültig ab 22.07.2011 bis zum 22.07.2013 Gutscheinwert:1044 € Gutscheinpreis:499 € Rabatt: 52% Nun zum Sachverhalt: Diese Fahrschule hat 2 Fahrlehrer. ... Ich habe ihn um eine Kulanz gebeten, da ich Studentin bin, offensichtlich krank bin, und zudem auch kein Benzin verbraucht habe, und durch mich keine Abnutzung am Auto entstanden ist. ... Daraufhin habe ich es abgelehnt zu zahlen, woraufhin er meinte, dass er mich heute (Donnerstag, 3 Fahrstunde) nicht im Auto mitnehmen würde und auch weiterhin nicht mit mir zusammenarbeiten will.