Mit Rücksicht darauf, dass sich alle derzeitigen Vermögenswerte der Erschienenen zu 2) in Deutschland befinden und die Erschienenen zu 2) auch in Zukunft nach ihrer Einschätzung keine wirtschaftlichen Beziehungen nennenswerter Art in der Türkei und/oder zu einem sonstigen ausländischen Staat unterhalten werden, legen diese zur Zeit keinen Wert auf die Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtswahl im Ausland anerkannt wird und ob es hierzu gegebenenfalls noch weiterer rechtlicher Schritte bedarf. ... III eingetragenen Grundpfandrechten zugrundeliegenden Verbindlichkeiten abzulösen sind, hat Käufer statt an den Verkäufer die von den Gläubigern für die Erteilung der jeweiligen Löschungsbewilligung angeforderten Beträge sofort an die entsprechenden Gläubiger zu zahlen. ... Der Kaufpreis bzw. der Restkaufpreis ist an Verkäufer auf dessen Konto bei der Sparda-Bank IBAN XXXXXXXXXX Seite 6 zu zahlen.