Muss das Sozialamt in einer Notlage eine Renovierung übernehmen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis / Paderborn
Da die Beiden auf Grund des kleinen Einkommens von 1 Rente + (noch) Krankengeld der Frau schon Wohngeld usw. vom Sozialamt bekommen, hat sich die Frau in ihrer Not vor ein paar Tagen an das zuständige Sozialamt gewandt und um Übernahme der Renovierungskosten in diesem Ausnahmefall gebettelt ... es kam umgehend und eiskalt eine Ablehnung, da dies in der Sozialhilfe nicht vorgesehen wäre.