Prüfung des Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Verwalter der Wohnungen des Gesamtgebäudes ist nach Angaben des Verkäufers derzeit die Hausverwaltung xxxxxxxxxxxxx. ... Soweit derartige Rechte nicht abtretbar sind, wird der Käufer zu ihrer Wahrnehmung bevollmächtigt, das schließt insbesondere das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung und die Beteiligung am Verwaltungsvermögen ein. ... Der Käufer erklärt hierzu, dass er die für den Vertragsbesitz geltende Teilungserklärung kennt und die sich daraus ergebenden Beschränkungen, die zum Inhalt des Sondereigentums ge