Es ist unfassbar und ein sehr skandalöser Justizskandal und das man dabei unschuldig Opfer der Justiz geworden ist, und das mit schwer gravierende Schäden und schwer gravierende Folgen und das in einem überlangen unerträglichen sittenwidrigen unmenschlichen traumatisierten Verfahrensdauer von über 20 Jahren und das mit schwer gravierende immaterielle, materielle sowie gesundheitlichen Folgen und Schwer gravierende gesundheitlichen Schäden und das man bei Einhaltung der gültigen Gesetze nie erreicht hätte und in den über 20 Jahren nur im Stich gelassen wurde und wird. Dazu mit fehlen der sachlichen Zuständigkeitsbereich und fehlen der örtlichen Zuständigkeitsbereich in den überlangen Verfahrensdauer von über 20 Jahren bei zwei gesetzlich nicht zuständigen Gerichten wo sich gesetzlich nicht zuständige Amtspersonen in besonders schwer gravierende Weise durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen in fremde Rechte und durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen in fremde Rechtsgüter wie das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum und sonstige Rechte bewusst vorsätzlich widerrechtlich verletzt haben und bewusst vorsätzlich widerrechtlich eingegriffen haben und bewusst vorsätzlich widerrechtlich willkürlich beraubt haben und statt an Recht und Gesetz an eigene Maßstäben ausgerichtet haben wo es keine gesetzlich Grundlagen für gab und keine gesetzlichen Grundlagen für gibt um so bewusst vorsätzlich Ihre eigene Fehlverhalten zu verschleiern und über 20 Jahre bewusst vorsätzlich widerrechtlich fortgeführt haben durch gesetzlich nicht zuständige befangenen nicht unparteiischen und nicht neutralen Amtspersonen bei zwei gesetzlich nicht zuständigen Gerichten mit fehlenden der sachlichen Zuständigkeitsbereich und fehlen der örtlichen Zuständigkeitsbereich von 2005 bis 2024. ... Da gilt der § 80 Abs.1 InsO (1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. 3. 2016 Freigabe der Immobile aus der Insolvenzmasse vom gesetzlich zuständigen Fachanwalt für Insolvenzrecht RA beim gesetzlich ausschließlich zuständigen Insolvenzgericht beim gesetzlich zuständigen AG.