Leistung der An- oder Restzahlung) annehmen und der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande. 1.3 Die Anmeldung durch den Anmelder erfolgt für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte schriftliche Erklärung gegenüber dem RV übernommen hat. 2. ... Die Restzahlung muss unaufgefordert beim RV eingehen. 3.3 Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist der RV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und vom Kunden Rücktrittskosten zu verlangen, die sich an nachstehender Ziffer 7.2 orientieren. 4. ... Der Kunde kann jederzeit nachwiesen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind. 4.5 Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers – soweit der RV einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen – haften die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende gegenüber dem RV für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehende Mehrkosten.