Grundsteuer-Umlage in Betriebskostenabrechnung
vom 11.3.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Die neue Hausverwaltung legt die gesamte Grundsteuer für das Gebäude nun nur noch auf die Mieter der Wohnfläche (409,82m2) um, so dass sich dieser Posten stark erhöht hat und zu einer Nachzahlung unsererseits führt. ... Wir fordern keinen Vorwegabzug der Grundsteuer, aber (ebenso wie in den Vorjahren) die Umlage der anteilsmäßigen Grundsteuer auf das Teileigentum – und entweder dessen Mieter oder Eigentümer (falls dieser versäumt haben sollte, die Grundsteuer im Gewerbe-Mietvertrag als Betriebskosten zu deklarieren, denn auch bei Leerstand hat der Eigentümer die Grundsteuer für anteilsmäßig leerstehende Fläche zu tragen und kann sie nicht auf die anderen Mieter verteilen). ... -Gebäudenutzfläche = Wohnfläche + Teileigentum + Gemeinschaftseigentum Ihre Forderung, dass die Kosten auch auf die Mieter des Teileigentums umgelegt werden, macht wenig sinnig.