Gesellschafterversammlung mit blockierter Erbengemeinschaft bei drohender Insolvenz
Der Fragesteller / Auftragsgeber sei im Folgenden mit "A" bezeichnet. ----------------------------------------- Konstellation: - Hintergrund A und B sind zu je 50% Gesellschafter der X GmbH. Beide sind darüber hinaus alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer und von §181 BGB befreit (das Recht auf Bestellung und Befreiung von §181 BGB ist den namentlich Genannten A und B im Gesellschaftsvertrag garantiert). B verstirbt im Jahr 2007, seine Rechtsnachfolge tritt eine nicht auseinandergesetzte (und zerstrittene) Erbengemeinschaft (Gesamthandsgesellschaft) an.