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4.306 Ergebnisse für verkäufer problem

Gesellschafterversammlung mit blockierter Erbengemeinschaft bei drohender Insolvenz
vom 26.6.2009 70 € Historischer Preis
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Der Fragesteller / Auftragsgeber sei im Folgenden mit "A" bezeichnet. ----------------------------------------- Konstellation: - Hintergrund A und B sind zu je 50% Gesellschafter der X GmbH. Beide sind darüber hinaus alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer und von §181 BGB befreit (das Recht auf Bestellung und Befreiung von §181 BGB ist den namentlich Genannten A und B im Gesellschaftsvertrag garantiert). B verstirbt im Jahr 2007, seine Rechtsnachfolge tritt eine nicht auseinandergesetzte (und zerstrittene) Erbengemeinschaft (Gesamthandsgesellschaft) an.
Vermögensstreit
vom 27.4.2007 50 € Historischer Preis
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Auf meinen Vorschlag zum getrennten Notargang wegen meiner beruflichen Belastung erhielt ich von der von mir geschiedenen Frau im September 2003 noch mal die Bestätigung (per email), dass dies kein Problem sei. ... Das Erkennen des neuen Zustandes von dem Anwesen bewog sie im November 2003 wohl zu Ihrem Handeln, weil sie sich als „Nochmiteigentümer“ einen Gewinn beim Verkauf erhofft, ohne Rücksicht darauf, welcher Schaden mir aus ihrem treuwidrigem Verhalten entstehen wird. 15.Resume Hätte die von m
diverse6
vom 16.11.2010 50 € Historischer Preis
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Ich beziehe mich auf das BGH-Urteil vom 12. Juli 2007, IX ZR 235/03 Hier ist u.a. folgendes ausgeführt: Eine zunächst eingetretene Benachteiligung kann nachträglich dadurch wieder beseitigt werden, dass der Anfechtungsgegner den anfechtbar erhaltenen Gegenstand oder dessen vollen Wert in das Vermögen des Schuldners zurückführt. Dies setzt voraus, dass die entsprechende "Rückgewähr" des Anfechtungsgegners eindeutig zu dem Zweck erfolgt, dem Schuldner den entzogenen Vermögenswert wieder zu geben und damit die Verkürzung der Haftungsmasse ungeschehen zu machen.
Aritikel 23 EUGVVO
vom 3.11.2007 120 € Historischer Preis
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Hier stellt sich die Frage, ob A sofern er von B in London verklagt wird, aber selbst der Meinung ist, dass der Gerichtsstand London nicht rechtswirksam vereinbart wurde, weil Bestimmung des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EuGVVO/23.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 23 EuGVVO">Artikel 23 des EUGVVO</a> nicht eingehalten wurde, bzw. er gar keinen Fax unterschrieben hat (der Fax stellt ja keine Urkunde dar, wenn die die Echtheit der Unterschrift bestritten wird) in London einen Anwalt einschalten sollte und durch diesen Anwalt ein Rüge beim englischen Gericht vorbringen lassen sollte, dass der Gerichtsstand London nicht rechtswirksam vereinbart wurde (mit dem Ziel das das Gericht in London sich für unzuständig erklärt)? Können Sie mir dazu deutschsprachige Anwälte in London benennen, die sich mit dieser Materie auskennen? Frage in Kategorie: Recht & Justiz - Generelle Themen Betreff: EUGVÜ2 Einsatz: €50,00 Status: Beantwortet geschrieben am 02.10.2007 22:21:00 Vorliegend behauptet B einen Telefax von A (Auftrag) am 22.08.2007 erhalten zu haben.