Frage zu ihrer Antwort
vom 7.3.2005
20 €
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Hallo Frau Laurentius, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe jedoch noch einige wichtige Fragen: 1. Sie schreiben: Allerdings muss der Unterhaltspflichtige nicht immer den gesamten Abfindungsbetrag für Unterhaltszwecke verwenden, sondern er ist, wenn dies gerecht erscheint, berechtigt, mit diesem Geld z.B.