mein Partner hat eine 6jährige Tochter.Die lebt bei der Mutter, er hat keine Sorgerecht. Die KM hat aus einer früherern Beziehung noch einen 8 jährigen Sohn.Für meinen Partner ist dieses Kind ebenfalls wie ein eigenes, da er den Kleinen seit seinem 6 Lebensmonat an kennt.Die KM und mein Partner haben nie zusammen in einer gemeinsamen Wohnung gelebt, lediglich im gleichen Mehrfamilienhaus. Tagsüber hielt sich die Mutter mit den Kindern in ihrer Wohnung auf, abend dann bei meinem Freund.
Bitte nicht erschrecken - die Schilderung der Sachlage ist zwar lang, aber die Fragen dürften für einen Anwalt recht einfach zu beantworten sein. ... Die vom Verkäufer gegenüber eBay getroffene Aussage, daß ich meine Vertragsverpflichtungen nicht erfüllen will, grenzt somit an Verleumdung, zumal sie auch meinem Status bei eBay als zuverlässiger Käufer schadet.
Da drohte sie mir erneut mit "Krieg im Haus", und führte weiter aus, Sie hat jetzt einen Anwalt, der sie nichts kostet und wenn ich weiterhin den Fernseher zurückfordere, ist es kein Problem mich anzuzeigen.... Ist es ratsam sie wegen Erpressung (die ich eigentlich nicht beweisen kann) in Verbindung mit einer Verleumdung anzuzeigen und ihr somit zuvorzukommen?
Sehr geehrte Anwälte , mich würde mal interessieren ob mögliche Hetze bspw. wenn eine Zeitung gegen Minderheiten, wie Verbrecher, Sexualverbrecher, Ausländer usw hetzt oder die Todesstrafe fordert, bzw dies zusätzlich fordert, seine Grundrechte aufs Spiel setzen kann ? ... Es ist sicherlich klar, dass Hetze nicht unbedingt was mit Verleumdung zu tun haben muss, zumindest nicht immer !