Im Vorfeld der Insolvenz habe ich Steuern (Lohn- und Umsatzsteuer) und Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen. ... Da auch die Entfernung zur Arbeitsstätte in der Steuererklärung falsch berechnet wurde habe ich Einspruch erhoben. Dieser Einspruch soll nun mit einer Teilstattgabe bezüglich der Korrektur der Entfernung sowie meiner Rücknahme des Einspruchs zu den Werbungskosten und der außergewöhnlichen Belastung erledigt werden.