Widerruf der Bewährung - was kann man noch tun?
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai / Augsburg
Nun zur Sachlage: Nach einer ersten Straftat (akloholisiert und ohne Führerschein Motarrad gefahren, bei Kontrolle Polizei tätlich angegriffen), die zur Bewährung (3 Jahre + Geldstrafe) ausgesetzt wurde, erflogte während der Bewährungszeit eine zweite Straftat (Nötigung, Beleidigung, wieder alkoholisiert, konnte während der Verhandlung durch positive Zeugenaussage des "Opfers" abgemildert werden), die aber nicht direkt zum Widerruf führte. Zwischenzeitlich saß der Verurteilte zwei Monate in Haft, da er die Geldstrafe von der ersten Verurteilung nicht vollständig beglichen hatte.