In den Kreditbedingungen steht unter anderem: Außerordentliches Kündigungsrecht "1 Der Bank steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu, sie ist aber berechtigt, die Darlehen aus wichtigen Grund zur sofortigen Rückzahlung zu kündigen, insbesondere wenn (6) der Wert des Grundbesitzes oder anderer Sicherungsgegenstände sich nach den Feststellungen der DSL Bank vermindert und hierdurch die ihr gestellten Sicherheiten beeinträchtigt werden". Damit kann ja nicht jede kleinste zwischenzeitliche Schwankung der Sicherheiten "nach unten" gemeint sein und zu einer Kündigung aus wichtigem Grund führen, denn das wäre dann ja willkürlich und nicht aus wichtigem Grund, ganz besonders nicht, wenn sich zuvor die Sicherheiten drastisch gesteigert haben und auch nach der geringen Verschlechterung durch einen einprozentigen Anteilsverkauf weit besser gesichert ist als zu Anfang des Darlehens.