Kann ich gegen unseren Auszubildenen nach seiner Kündigung Schadensersatzansprüche gelten machen?
vom 27.1.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
unser lehrling hat kurz vor der 2. wiederholungs- prüfung gekündigt. erst au und dann kündigung. wir haben die kündigung aktzeptiert das sie so schlecht war und sie nur ärger machte. das problem ist, wir haben für die wiederholungs- prüfung bezahlt (300,00€) und vor lehrbeginn hat sie eine werkzeugkiste samt inhalt im wert höhe 297,50€ brutto erhalten. der ganze inhalt der kiste hat sie uns mit unterschrift quittiert. nach erhalt der kündigung haben wir sie schriftl. aufgefordert uns die püfungsgebühren zu bezahlen und die werkzeugkiste samt inhalt zu bringen. wir haben eine leere kiste erhalten und von 300€ will sie nichts wissen. daraufhin haben wir ihr letztes gehalt nicht überwiesen mit der o.g. begründung. jetzt haben wir post vom anwalt erhalten, dass wir bis zum 31.01. ihr das lehrlingsgehalt überweisen müssen ansonst droht klage. frage; was können wir jetzt tun? ... in den drei jahren hat sie selbstverständlich zwischendurch neues werkzeug neu dazu bekommen, aber dass wir jetzt NUR eine leere kiste bekommen, kann nicht sein, oder?