Prüfung Kaufvertrag ETW
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Grundbuchstand Im Grundbuch des Amtsgerichts folgenden Grundbesitzes: 62,16/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung samt Kellerraum - im Aufteilungsplan mit Nr. x bezeichnet -. ... Auflassung, Auflassungsvormerkung 1.Die Vertragsteile sind über den vereinbarten Eigentumsübergang einig, sie bewilligen und der Erwerber beantragt die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch. 2.Zur Sicherung des Anspruchs des Erwerbers auf Übertragung des Eigentums bewilligen die Vertragsteile und beantragt der Erwerber die Eintragung einer Vormerkung gemäß § 883 BGB in das Grundbuch. ... Hinweise Vom Notar wurde hingewiesen: -dass das Eigentum erst mit Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber übergeht und dies erst erfolgt, wenn Grunderwerbsteuer und Kosten bezahlt sind und etwa erforderliche Genehmigungen sowie behördliche Bescheide vorliegen, -auf die Bedeutung einer Vormerkung im Grundbuch und die Gefahr vorzeitiger Kaufpreiszahlungen, vorzeitiger Verwendungen und Vorleistungen, z.