Rentner mit Anstellung und als Freelancer tätig
vom 6.9.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Da als Bezugsgröße alle Einkünfte (Miete, Kapitalerträge, Rente aus dem Ausland, Freelancer) herangezogen werden ist das Recht teuer.