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2.786 Ergebnisse für kind sorgerecht

Schenkung,Erbe,Probleme
vom 13.10.2006 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 33 Jahre alt,und bei meinen Großeltern aufgewachsen.Meine Mutter hat mit dem17 Lebendsjahr meine Großeltern Verlassen und es gab seit dem nur Kontakte im Streit zwischen meiner Mutter und meinen Großeltern.Mein Großvater ist nun schon länger Verstorben.Meine Großmutter ist im Mai diesen Jahres Verstorben.Wir sind jedoch 1 Jahr zuvor zu Ihr gezogen um Sie zu Pflegen.Im Januar wurde ein Schenkungsvertrag mit meiner Großmutter gemacht.Dieser sieht vor das wir das Haus bekommen Wert etwa 80 000 Euro (Umlaufwert)und im Gegenzug die Pflege übernehmen.Die Sorgfaltpflicht für das Haus wurde uns ebenfalls überreicht auch nach Ihrem ableben was auch für die Finanzielle Sorge gilt.Alles also auch über den Tode hinnaus.Meine Großmutter hat bis zu Ihrem Sterbetage kein Testament besessen.Sondern hat auch in der Schenkung noch einmal darauf hingewiesen das wir die alleinigen Begünstigten sein sollen.Nun hat sich gestern meine Mutter mit einem Erbschein bei der Bank gemeldet und möchte an den Geldbetrag welcher noch auf dem Konto meiner Großmutter ist.Ich bin jedoch der Meinung , das eventuell der § für eine Entfremdung gegeben ist da meine Mutter seit dem 17 Lebendsjahr keinen Kontakt zu Ihrer Mutter hatte als auch sich nicht um Sie im Krankheits und Pflegefall gekümmert hat.Mir wurde gesagt,das bei einem Rechtsstreit das zu letzt gemachte Testament(welches einmal zurückgezogen wurde) zur Hilfe genommen wird und eventuell auch der Schenkungsvertrag aus diesen beiden Schriftstücken geht hervor das ich als alleiniger Erbe von meiner Großmutter gewünscht werde.Nun wurde mir ebenfalls gesagt das die Pflege auf das Lebendserwartungsalter meiner Großmutter hoch gerechnet wird und somit auf den Teil des Erbes von meiner Mutter angerechnet werden würde.Meine Frage nun 1. Wieviel wäre bei einem Wert des Hauses von ca 80 000 Euro an meine Mutter anzurechnen?Das Todesalter war 78. 2.Kann ich den § der Entfremdung anwenden?
Unterhaltspflichtverletzung
vom 13.2.2011 48 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, der Vater meiner tochter zahlt nicht. Die Trennung war 2001 und am 30.9.2005 sind wir geschieden worden.In diesem Zeitreaum gab es unregelmäßige Zahlungen.Am 26.10.06 wurde die Unterhaltspflicht auf 291€ festgesetzt, zu zahlen ab 01.05.06.Zum 22.11.06 war es mittlerweile ein Rückstand von 1537€.Am 01.07.07 wurde der Unterhalt auf 288€ reduziert, aber weiterhin nicht bezahlt.Ein Pfändungsbeschluß vom 09.07.08 blieb erfolglos.Ein Beschluß zur Rückstandtilgung habe ich nicht unterschrieben. Am 08.07.09 wurde ein Bescheid zur Zahlung von 295€ auf 0€ festgesetzt.
Jugendhilfeleistung SGBVIII - BU-Rente + KT als Einkommen zu berücksichtigen?
vom 18.6.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In diesem notariellen Vertrag wurde der Unterhalt für Frau und Kinder und eine monatliche Zahlung (als Kredit) für den Zugewinn vereinbart. ... "Es könne nicht zu Lasten eines unterhaltspflichtigen Kindes gehen - ein PKW-Kredit würde auch bei Angestellten nicht anerkannt werden." ... Daraufhin teilte Sie mir mit, dass ich das nicht alleine entscheiden könnte, da wir ein gemeinsames Sorgerecht haben.
Überprüfung Kostenrechnung für Aufforderung zur Zahlung von Trennungsunterhalt
vom 30.5.2016 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Damen und Herrn, mein Mann will sich scheiden lassen. Seit der offiziellen Trennung ist er verpflichtet, Trennungsunterhalt zu zahlen, was er auch getan hat, allerdings zu wenig. Daher musste ich eine Rechtsanwältin damit beauftragen, ihn zu einer genau bezifferten monatl.
Zurückstellung des Haftantritts
vom 30.7.2010 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich hatte letztes Jahr ein Verfahren wegen Diebstahls zuerst wurde ich beim AG zu 10 Monaten mit Bewährung verurteilt worden, beim LG ist dies abgeändert worden zu 10 Monaten aber jetzt ohne Bewährung, ich habe dann meinen Verteidiger beauftragt in Revision zu gehen, dieses wurde letzte Woche dann als Beschluss ohne Änderungen ( also es bleibt wie das LG geurteilt hatte, 10 Monate ohne Bewährung )!!! Da ich nun leider keine weiteren Weg mehr gehen kann um dies zu ändern habe ich mich bei einem renomierteren Anwalt informiert und wollte Wissen welche Möglichkeiten es noch gäbe um dieser Strafe zu entgehen, das beste wäre wenn noch ein Verfahren käme dann könnte man eine Gesamtstrafe bilden und es somit Nichtig machen, ( Voraussetzung alles würde dann auch so laufen in der Verhandlung ) es kamen 3 weitere Anklagen aber die wurden alle nach ich glaube es war §54 eingestellt, so als versuchte die Staatsanwaltschaft mir keine Chance auf einen möglichen Strafzusammenzug zu geben, lieber stellen wir diese Sachen ein bevor er durch eine neue Verhandlung die Chance bekäme, sagte der Anwalt damals. Heute hatte ich eine Verhandlung und dort wurde mir vom Vorsitzenden Richter gesagt das es in diesem Fall keinen Strafzusammenzug gäbe, da das erste ja nun schon durhc das Revisionsverfahren rechtskräftig ist. die heutige Verhandlung war wegen Betrug im Wert von ca. 180€.