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207 Ergebnisse für daten krank

Verstoß gegen OwiG und StGB
vom 16.8.2016 30 € Historischer Preis
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Nach heftiger Diskussion gab ich ihm meine Daten. ... 90€ Strafe gestundet bis 2017 (bekomme d.Z. nur Kranken bzw Arbeitslosengeld 1) Ich kenne die vergleichsurteile vom OLG Hamm, beziehungsweise Amtsgericht Trier, die besagen dass derartige Verordnungen (Leinenpflicht allgemein), nicht rechtsgültig sind, habe mir dieses Wissen aber aufgehoben, für die Berufung und wollte mit der Verhandlung "Verstoß gegen OwiG" eigentlich nur erreichen, das der Zeuge seiner ganzen Falschaussagen bzw Anschuldigungen enttarnt wird, um das für meine Berufungsverhandlung StGB zu verwenden.
Deutsch-amerikanisches Paar.Hochzeit in Deutschland--Scheidung in USA?
vom 11.9.2007 120 € Historischer Preis
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Eine Scheidungsvereinbarung sollte Fragen des persönlichen Unterhalts (keinen, außer ich werde krank)klären, den Kindesunterhalt, Rückzahlung eines Darlehens an ihn, Rückgabe eines Grundstücksanteils durch mich regeln sowie --für mich ganz wichtig-- schriftlich festhalten wo das Kind nach meinem Ableben leben soll (bei Bezugspersonen in Deutschland, da er nie eine zweite Sprache lernen wird und der Vater sich nicht kümmern kann) Die Einzelaspekte wurden gemeinsam mit meinem Mann diskutiert, ihm mehrfach auch auf Englisch erklärt und mein Mann wurde beraten, sich drüben anwaltlich beraten zu lassen.
Berufsausbildungsbeihilfe bei 28jährigem Azubi
vom 26.8.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo! Ich beginne zum 01.09.2007 meine betriebliche Erstausbildung, nachdem ich vier Jahre ALG-II-/Grundsicherungs-Empfänger war. Zudem habe ich von Ende 2004 bis dato krankheitsbedingt an einer beruflichen Reha teilgenommen und Ende Mai einen Feststellungsantrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt gestellt.
Minijob und Angestellter
vom 12.3.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich bin seit 1.1. 2007 in einem Minijob tätig (Steuerklasse 5), besteuert als Pauschalbesteuerung mit 40€ Lohnsteuer. Seit 1.10.2007 bin ich zusätzlich sozialversichert als Angestellte beim gleichen Arbeitgeber (Steuerklasse 5) mit 20 Stunden pro Woche. Für meine Begriffe müssten das 2 Zeiträume sein, die getrennt in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sein müssten - ich müsste doch die 40€ für 9 Monate zurückbekommen vom Finanzamt...