Nach heftiger Diskussion gab ich ihm meine Daten. ... 90€ Strafe gestundet bis 2017 (bekomme d.Z. nur Kranken bzw Arbeitslosengeld 1) Ich kenne die vergleichsurteile vom OLG Hamm, beziehungsweise Amtsgericht Trier, die besagen dass derartige Verordnungen (Leinenpflicht allgemein), nicht rechtsgültig sind, habe mir dieses Wissen aber aufgehoben, für die Berufung und wollte mit der Verhandlung "Verstoß gegen OwiG" eigentlich nur erreichen, das der Zeuge seiner ganzen Falschaussagen bzw Anschuldigungen enttarnt wird, um das für meine Berufungsverhandlung StGB zu verwenden.