Ladendiebstahl geringwertiger Sache, 242, 248a STGb
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
BtM (ich hatte Valiumtabletten im Internet bestellt, ohne zu wissen, dass dies einen Verstoß gegen das BtMG ist), zu 800E verurteilt, die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre. (Verwarnung gemäß § 59StGB wurde ausgesprochen, ich mußte durch Einschalten eines Anwaltes letztlich "nur" 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.