Festsetzung Streitwert, (Rückforderung PKH)
vom 6.1.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
XXX & Kollegen, xxx-Strasse, 663xxx Stadt , Geschäftszeichen. xx/xx wegen Kindesunterhalts erschienen bei Aufruf: - der Kläger (Vater) mit Herrn RA XXXX, - die Beklagte (Tochter) Die Prozessbevollmächtigte der Beklagten hat sich kurz vor dem Termin entschuldigt wegen Krankheit. ... Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Zahlung des unter Ziffer 1 vereinbarten Unterhalts sämtliche Unterhaltsansprüche der Beklagten bis September 2008 erledigt sind. 3. Die Parteien gehen davon aus, dass ab Oktober 2008 die Beklagte ihren Bedarf selbst decken kann, da sie außer dem Kindergeld die höhere Ausbildungsvergütung fur das 2.