Kontenpfändung ohne Ankündigung
vom 23.12.2019
für 43 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Ich hatte angekündigt, dass ich die Rechtmäßigkeit der Forderung prüfen lasse. Dies hatte ich auch getan mit der Schlussfolgerung, dass die Forderung rechtens ist. ... Nachdem eine Kontenpfändung vorliegt, die nicht angekündigt wurde, kein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt, ich keinerlei Widerspruchsmöglichkeit dazu hatte bzw. die Überweisung auf Basis eines gerichtlichen Mahnbescheids vornehmen konnte, und eine Kontenpfändung weitreichende Konsequenzen auf unsere Bonität, Schufa etc. hat, will ich gegen diese Kontenpfändung vorgehen (nicht gegen die Forderung, da nach hinreichender Prüfung gerechtfertigt).