Einseitiger Austritt eines Hauptmieters/ Mietrückstände durch anderen Hauptmieter
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Mit der verbliebenen Mitbewohnerin habe ich mich damals (Juli) darauf geeinigt, dass wir einen neuen Nachmieter für mich suchen, der per Mietvertragsübernahmevereinbarung ab Oktober an meine Stelle tritt.