Hier räumte der Sohn beim dritten Hinterfragen ein, dass dies vor 1,5 Jahren gestrichen wurde. Mit dem Wissen seit heute Morgen, nun eher aus unserer alten Wohnung raus zu müssen, weil wir uns auf den Auszugstermin zum 30.06.2009 unter Verzicht auf weitere Räumungsfristen (2 Monate vorher) mit dem Vorvermieter geeinigt hatten, unterwarfen wir uns jeden einzelnen im Mietvertrag vom Vermieter und Makler festgelegten und in allen einer Anlage zum Mietvertrag vorgedruckten Punkten ohne weiter über Sinn/Unsinn der einzelnen Punkte nachdenken zu können. z.Bsp. - Balkon (Holz) muß einmal jährlich fachmänisch gestrichen werden - Streichung der Wände bei Auszug (obwohl bereits im Hauptvertrag zu laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde - Die fällige Ablesegebühr der Erfassungsgeräte für die Nebenkosten ist im Falle der Kündigung vom Miter zu bezahlen - Die in der Wohnung befindliche Küche wird für 3000,- € abgelöst (15 Jahre alt). ... Die Küche ist zweckgebunden an die Wohnung (im Deutsch: zahlen sie 3000,-€ für eine 15 Jahre alte Küche, die deutlich gebraucht ist.