Hallo, ich bin in einen block mit 8 Wohnungen gezogen und unten sind 3 Garagen vom Getränkehändler gegenüber vermietet seit gut 50 Jahren lagern, tut er Bier zelt Garnituren also Holzbänke und Kühlschränke usw zur vermietung . der Getränke handel hat jetzt geschlossen und das Anwesen verkauft da hab ich zu der Chefin des Getränkehandels gesagt oh dann bekomme ich ja die Garagen sie sagte nein die gebe ich nicht her , mein Vermieter meinte er könne wegen Eigenbedarf wegen mir als Mieter einer Wohnung kündigen jetzt meine Frage kann, darf er das oder nicht. Oder wie kann Mann vorgehen. Ich habe seit dem Umzug 1 Container in 20 km Entfernung mieten müssen wegen meine reifen Werkzeuges, Gartengeräten usw. . hoffe, sie können mir helfen.