Auf das Schreiben der ARGE (Aufhebungs- und Erstattungsbescheid) habe ich zunächst einmal Widerspruch eingelegt. ... Diesen Nachweis konnte ich aufgrund von nicht beantragtem BAföG leider nicht erbringen: (erneuter ''''Widerspruch'''' am 19.11.2008, Anspruchsvoraussetzung) Laut ARGE (weiß es dummerweise nicht mehr genau) habe ich während der ALG II-Beantragung angegeben, dass ich für ab dem 4. ... Ich habe nach dem "AuE"-Bescheid erfahren, dass ich während des "ALG II"-Bezugs in jedem Fall hätte BAföG beantragen müssen, wenn ich BAföG-berechtigt gewesen wäre.