Damit dürften das VG, aber ebenso auch das OVG entscheidungserheblichen Klägervortrag klar übergangen haben, demzufolge die genannte Gesetzesbegründung bzgl. der Vorschrift nach Satz 2, Nr. 2 ebd. als Ziel ausdrücklich die Verhinderung der gleichzeitigen Zuständigkeit von Ämtern für Wohnungswesen & ARGEN / Jobcentern für ein- & dieselbe Bedarfsgemeinschaft formuliert hat. ... Dito bzw. ähnlich betr. den anzunehmenden, durch den beschriebenen gerichtlichen Umdeutungsversuch der Sozialgesetze abseits der Missachtung der Normenhierachie zusätzlich erfolgten Verstoß gg. § 31 SGB I (Gesetzesvorbehalt für die Begründung, Feststellung, Änderung oder Aufhebung von Rechten & Pflichten in den Sozialleistungsbereichen des SGB I). ... Link dazu: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/58-rechtsmittel-gegen-urteile-und-beschluesse-iv-zulassung-der-berufung-durch-ovgvgh-in-faellen-des-124a-abs4-vwgo_idesk_PI17574_HI10868773.html Dito unter »Rechtslupe.de« unter: https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/verletzung-rechtlichen-gehoers-und-die-nichtzulassung-der-berufung-3203445 Soweit grob die inhaltliche Sachlage.